Messeförderung – Fördermittel finden und beantragen

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Messeförderung – Fördermittel finden und beantragen

Öffentliche Förderungen von Messebeteiligungen deutscher Unternehmen sind in der aktuell angespannten wirtschaftlichen Situation wichtiger denn je. Für viele Unternehmen stellen Messen eine wichtige Plattform für den Vertrieb ihrer Produkte dar, da sie auf diese Weise neue Kunden gewinnen und bestehende Kontakte pflegen können.

In der Regel bietet die öffentliche Förderungsmessebeteiligungen Zuschüsse und Vergünstigungen bei der Standmiete und sonstigen Messekosten an. Für deutsche Unternehmen, die an internationalen Messen teilnehmen möchten, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, Fördermittel vom Bundeswirtschaftsministerium zu beantragen. Diese Förderung ist in der Regel auf Fachmessen und auf bestimmte Wirtschaftszweige beschränkt.

Es ist daher nicht immer ganz leicht, Fördermittel für Messebeteiligungen zu finden und zu beantragen. Und es gibt verschiedene Faktoren, die berücksichtigt werden müssen.

Betrachten wir die verschiedenen Möglichkeiten Messeförderung zu erhalten.

Förderung durch den Bund – Die Auswahl der Messe kann entscheidend sein

Programm des BMWi -Teilnahme an Leitmessen in Deutschland

Die Kriterien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bei der Vergaben von Fördermitteln richtet sich u.a. nach folgenden Kriterien:

  • Messen in Deutschland sollten eine hohe Internationalität auf Aussteller- und Besucherseite aufweisen.
  • Der Messeveranstalter sollte über eine FKM-Zertifizierung (Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen) verfügen.
  • Das beantragende Unternehmen hat den Bedarf an Förderung im Sinne der Förderrichtlinie nachzuweisen.
  • Anrechenbarkeit der Fördersumme auf das Fördervolume des Förderantrags.

Sollten alle diese Faktoren bei der Auswahl einer Messe Beachtung finden, so stehen die Chancen auf Förderung durch den Bund deutlich besser.

Förderfähig sind dann u.a. die Kosten für Standflächenmiete, Messebau und –gestaltung, Miete für Fachbesuchertagungen sowie die Verpflegung der Fachbesucher:

  • Vom Messeveranstalter in Rechnung gestellte Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes
  • Förderung von 60 % der Kosten bei den ersten beiden Messebeteiligungen, Eigenanteil 40 %
  • Förderung von 50 % der Kosten ab der dritten Messebeteiligung, Eigenanteil 50 %
  • Förderung von insgesamt 3 Teilnahmen an der gleichen Messe

Maximal € 7.500,00 Gesamtsumme pro Aussteller und Messe.

Gehen Sie bei der Planung also am besten schrittweise vor:

  1. Zunächst müssen Sie als Unternehmen entscheiden, welche Messe Sie besuchen möchten. Prüfen Sie dann die o.g. Kriterien.
  2. Nachdem Sie sich für eine Messe entschieden haben, müssen Sie einen Förderantrag beim Bundeswirtschaftsministerium stellen. Dieser Förderantrag wird von einer Kommission geprüft und es erfolgt eine Zusage oder Ablehnung der Fördermittel.
  3. Sind die Voraussetzungen für eine Förderung zunächst nicht gegeben, informieren Sie sich über alternative Option. So fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beispielsweise die Beteiligung junger innovativer Unternehmen an einem Gemeinschaftsstand auf internationalen Leitmessen in Deutschland.

Kriterien für förderfähige junge Technologieunternehmen

Checken Sie also als nächstes, ob Sie ein “junges innovatives Unternehmen” sind. Dies sind die wesentlichen Kriterien:

  • Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die sich durch die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung auszeichnen
  • Entwicklungen bzw. Verbesserungen müssen sich in wesentlichen Funktionen von bisherigen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen unterscheiden.
  • Das Unternehmen muss der Industrie oder dem Handwerk zuzuordnen sein.
  • Kleinunternehmen gemäß EU-Definition (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro und jünger als zehn Jahre.)

Auslandsmesseprogramm des Bundes

Das Auslandsmesseprogramm (AMP) unterstützt deutsche kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf Messen im Ausland ausstellen. Diese stärken den Export deutscher Waren und Dienstleistungen und sind willkommen am Gemeinschaftsstand des Bundes unter seiner Dachmarke „made in Germany“.

Die Förderung richtet sich unter anderem an:

  • Kleinunternehmen gemäß EU-Definition (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro und jünger als zehn Jahre)
  • Mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern (ausgenommen Großhandel)
  • Verbandsmitglieder des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA), des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) oder eines Fachverbands des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA).

Sie müssen vor der Auswahl der Messe zudem prüfen, ob das Zielmarktpotenzial für Ihr Produkt ausreichend ist. Förderfähig sind außerdem die Kosten für Fachbesuchertagungen sowie die Verpflegung der Fachbesucher auf der Messe.

Das Auslandmesseprogramm der grundsätzlich förderfähigen Auslandmessen wird jedes Jahr von der AUMA veröffentlicht.

Messe Re-Start – Förderung für Aussteller nach Corona

Noch bis Ende 2022 können kleine und mittelständische Unternehmen für ihre Teilnahme als Aussteller auf internationalen Messen in Deutschland finanzielle Unterstützung beantragen.

Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereitgestellten Fördermittel sollen die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen unterstützen.

Über das Fördermodul können Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent zu messebezogenen Kosten auf ausgewählten Messen im Inland erhalten. Förderfähig sind auch hier die vom Messeveranstalter bzw. Standbauunternehmen in Rechnung gestellten Ausgaben für Flächenmiete und Standbau im Rahmen eines Einzelstandes. Zur Umsetzung der ausgeweiteten Inlandsmesseförderung stellt das BMWi Fördermittel im Umfang von bis zu 20 Mio. Euro bereit.

Bis Ende 2022 sind noch mehr als 40 Messen als förderfähig gelistet.

Quelle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Auslandsmarkterschliessung/Messeprogramm_kleine_mittlere_innovative_Unternehmen/messeprogramm_kleine_mittlere_innovative_unternehmen_node.html